Ausgangspunkt ist ein Autounfall, den der Ex von Rihanna im Mai verursacht hat. Weil er, so die Anklage, sich nach dem Zusammenstoß mit einem anderen Wagen geweigert haben soll, der Fahrerin des Unfallwagens seine korrekten Fahrerdaten zu geben und einfach davongefahren ist, wird er wegen Fahrerflucht angeklagt.
Damit hätte er allerdings gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen, die ihm wegen der Attacke auf Rihanna im Jahr 2009 auferlegt wurden. Für Richter Brandlin war Browns mutmaßliche anschließende Fahrerflucht Grund genug, um seine Bewährungsstrafe zu widerrufen.
Noch muss der Sänger allerdings nicht hinter schwedische Gardinen. Am 16. August könnte sich das allerdings ändern. Dann findet die nächste gerichtliche Anhörung statt.