Im Urteil hieß es unter anderem, Heindle solle 4.800,- Euro an Werner zahlen. In dem Fall geht es um einen Managementvertrag, den Joey Heindles Anwälte für nichtig und daher die Forderungen Werners für unberechtigt halten.
Ex-"Dschungelkönig" Joey sagt dazu: "Ich kämpfe weiter.“
„Nach deutschen Maßstäben ist der Managementvertrag ohne jeden Zweifel sittenwidrig. Es wird sich nun zeigen, ob eine vergleichbare Rechtsprechung auch in Österreich etabliert werden kann.“
Mit einem neuen Urteil wird frühestens im Herbst gerechnet.