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Schmumacher fuhr abseits ausreichend markierter Piste: Staatsanwaltschaft: Der Ex-Rennfahrer stürzte 9 Meter außerhalb des abgegrenzen Bereichs

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War die Piste ausreichend markiert, die der verunglückte Ex-Rennfahrer verließ? Nach Aussage der Staatsanwalt durchaus. So seien die Normen der Markierungs- und Warnpflichten eingehalten worden. "Die Markierung und die Pfeiler waren deutlich zu erkennen. Diese waren rot", sagten die Beamten.

Die Bilder der Helmkamera seien sehr gut auswertbar und hätten die bereits vorliegenden Fakten zum Unfallhergang bestätigt, hieß es von Staatsanwalt Patrick Quincy. Schumacher folgte am 29. Dezember im Skigebiet von Méribel an der Gabelung zweier Pisten der roten Piste.

Als seine Ski auf einen Felsen trafen und er mit dem Kopf auf den Stein stürzte, habe er sich allerdings einige Meter abseits der Piste befunden, erläuterte der Staatsanwalt. Der Felsen selbst befände sich neun Meter abseits der markierten Strecke.

Warum sich Schumacher außerhalb des abgegrenzten Bereichs bewegt hat, ist weiter unklar. Zunächst hatte es geheißen, der Formel-1-Weltmeister habe jemandem helfen wollen. Dies lässt sich allerdings mittels des ausgewerteten zweiminütigen Videomaterials der Helmkamera nicht belegen.

"Ich gehe davon aus, dass er sich aus freien Stücken außerhalb der Piste bewegt hat. Er ist ein guter Skifahrer", hieß es dazu.

Schumacher habe um die Gefahr gewusst: "Man muss sich dessen bewusst sein, dass sich abseits der markierten Piste 10 bis 20 Zentimeter Schnee mit Steinen und Felsen darunter befinden", ergänzte der Staatsanwalt.

Die Skier seien derweil neu und intakt gewesen. Der Helm Schumachers sei tatsächlich bei dem Sturz zerbrochen.

Warum die Aufnahmen der Helmkamera erst fünf Tage nach dem Sturz Schumachers ausgewertet wurden, dazu wollte sich die Staatsanwaltschaft nicht äußern. Offenbar habe sich das Material im Besitz der Familie befunden, die sich jedoch kooperativ gezeigt habe.

Ein Touristenvideo, das den Unfall zeige und von dem die Medien bereits berichtet hatten liege der Staatsanwaltschaft indes nicht vor.

Die Ermittlungen dauern an, während Schumachers Zustand zwar stabil, aber immer noch lebensbedrohlich ist.

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